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Impressum:

Philipp Schwarz

Untere Marktstraße 9

4822 Bad Goisern, Austria

schwarz@dergoiserer.at

www.dergoiserer.at

+43 664 464 32 34

UID: ATU71225015

Öffnungszeiten:

Für das Fertigen der Originalen Goiserer Schuhe braucht es Genauigkeit und eine ruhige Hand. Deshalb wird um telefonische Terminvereinbarung gebeten.

Die Werkstatt ist außerdem geöffnet am:

Donnerstag     8:30 – 12:30       13:30 – 18:30

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Webdesign/Programmierung:
Philipp Schwarz

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Keine Garantie, Haftungsausschluss
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Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB

  1. ALLGEMEIN

    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, die zwischen dem Werkbesteller, Käufer oder Auftraggeber (nachfolgend „Kunde oder Auftraggeber“) und uns Der Goiserer – Philipp Schwarz (nachfolgend „Produzent oder Auftragnehmer“) hinsichtlich unserer Waren und/oder Leistungen, insbesondere Kaufverträge, Werkverträge oder sonstige in Auftrag gegebenen Leistungen (Maßschuhe, Reparaturen etc.) abgeschlossen werden. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

    2. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

    3. Mitarbeitern unseres Unternehmens ist es untersagt, von diesen Bedingungen abweichende Zusagen zu machen. Mündliche Vereinbarungen entfalten nur dann Wirksamkeit, wenn sie schriftlich vom Produzenten bestätigt werden.

    4. Mündliche Mitteilungen des Produzenten – auch auf Anfrage des Kunden – sind freibleibend, und zwar auch dann, wenn darin Preise, Termine und sonstige technische Spezifikationen mitgeteilt werden.

    5. Der Vertragsabschluss kommt auch ohne Übermittlung einer Auftragsbestätigung zustande, wenn der Kunde das Angebot des Produzenten schriftlich annimmt oder die schriftliche Auftragsvorlage des Produzenten unterfertigt.

  2. VERTRAGSINHALT

    1. Der Auftraggeber gibt beim Auftragnehmer handgefertigte Maßschuhe in Auftrag, die nach den Körpermaßen und den Wünschen des Auftraggebers individuell auf der Grundlage der aktuellen Grundmodelle angefertigt werden.

    2. Jeder Kunde wird beim Maßnehmen darüber informiert und stimmt zu, dass er für eine Erstanfertigung von einem handgemachten Maßschuh jedenfalls bei den drei Terminen zum Maßnehmen, zur Zwischenprobe und zur finalen Anprobe persönlich in der Werkstatt (4822 Bad Goisern, Untere Marktstraße 9) oder im Schauraum(4822 Bad Goisern, Rudolf-von-Alt-Weg 6) anwesend sein muss.

  3. AUFTRAGSANNAHME

    1. Der Auftraggeber kann seinen Auftrag persönlich bei uns erteilen.

    2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die auf dem Auftrag notierten Artikel, Spezifikationen und Formen, nebst Sonderwünschen, vor Unterschriftsleistung zu überprüfen.

  4. MASSNEHMEN

    1. Um die vom Auftraggeber gewünschte Passform zu gewährleisten, ist es Aufgabe des Kunden, beim Maßnehmen und bei der Zwischenprobe uns über Besonderheiten beim Tragen und Zweck der Maßschuhe zu informieren.

    2. Der Kunde hat die Verpflichtung, uns sorgfältig beim Maßnehmen über die gewünschten Längenmaße seiner Schuhe zu informieren, da Änderungswünsche dieser Art bei der Abholung nicht akzeptiert werden können.

    3. Für Maßnehmen ohne Auftragsvergabe berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 90,-, die nach dem Maßtermin verrechnet wird.

  5. KOSTENVORANSCHLAG

    1. Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt. Es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach Auftragserteilung unvermeidliche Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 5% (fünf) ergeben, so wird der Auftragnehmer den Auftraggeber davon unverzüglich verständigen. Bei unvermeidlichen Kostenüberschreitungen bis 5% (fünf), ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und diese Kosten können ohne weiteres in Rechnung gestellt werden.

  6. ANZAHLUNG & TEILZAHLUNG

    1. Da eine Maßanfertigung nach den individuellen Maßen unserer Kunden gefertigt wird, berechnen wir eine branchenübliche Anzahlung von € 400,-. Abweichende, gesondert vereinbarte Beträge werden am Auftrag schriftlich notiert.

    2. Spätestens zum Zeitpunkt der Zwischenprobe werden 90% der Auftragssumme in Rechnung gestellt.
  7. AUFTRAGSANNAHME AUF BASIS VON VORHANDENEN MASSEN / LEISTEN

    1. Verzichtet der Auftraggeber bei der Auftragsvergabe auf erneutes Maßnehmen bzw. eine Zwischenprobe, kann keine Passformgarantie gewährt werden. Dies gilt auch für schriftliche Bestellungen. Wichtig ist, dass beim Kunden seit der letzten Messung keine Gewichts- und/oder Wuchsveränderungen, Verletzungen und/oder Operationen vorliegen und er bei der Auftragsvergabe Form und Zweck der Maßschuhe angibt und eventuell veränderte Modewünsche abspricht.

  8. ÜBERGRÖSSENZUSCHLÄGE

    1. Für Übergrößen und/oder Überlängen erheben wir keinen Übergrößenzuschlag, da jeder Mensch als Individuum seinen genetischen Veranlagungen unterliegt.

  9. AUFTRAGSÄNDERUNG NACH AUFTRAGSERTEILUNG

    1. Auftragsänderungswünsche können nicht telefonisch angenommen werden. Diese sind persönlich bei uns oder schriftlich per Post (4822 Bad Goisern, Untere Marktstraße 9) oder E-Mail (schwarz@dergoiserer.at) durchzugeben.

    2. Für nachträgliche Änderungen von Aufträgen berechnen wir pro Auftrag € 45,-.

    3. Änderungswünsche können nicht berücksichtigt werden, wenn bereits mit der Fertigung des betreffenden Maßschuhes begonnen wurde, bzw. die Auftragsfreigabe für unser Werk bei der Zwischenprobe erfolgte.

  10. ZWISCHENPROBE

    1. Bei jeder Erstanfertigung eines handgefertigen Maßschuhes erfolgt nach Herstellung des Leistens eine Zwischenprobe. Dabei wird der Probeschuh anprobiert und zudem ein Kontrollmaß genommen.

  11. MASSLEISTEN

    1. Das Leistenpaar und die dazugehörigen Probeschuhe sind und bleiben Eigentum des Produzenten. Dem Kunden wird für die Anfertigung des Leistens und der Probeschuhe lediglich die Arbeitsleistung in Rechnung gestellt, jedoch keine Material-, und/oder Lagerkosten.

  12. ABHOLUNG UND ANPROBE

    1. Die Auslieferung der Ware erfolgt in der Werkstatt (4822 Bad Goisern, Untere Marktstraße 9) oder im Schauraum (4822 Bad Goisern, Rudolf-von-Alt-Weg 6).

    2. Der Kunde wird 2 Wochen vor Fertigstellung telefonisch oder schriftlich informiert. Die Frist für die Abholung der Maßschuhe beträgt 2 Wochen nach Zugang der Information, dass die Maßschuhe fertiggestellt und abholbereit sind.

    3. Die Anprobe der Maßschuhe am Abholtag ist branchenüblich und erforderlich.

    4. Bei Größen- und Gewichtsveränderungen zwischen Auftragsannahme, Zwischenprobe und Abholung übernehmen wir keine Passformgarantie. Eventuell anfallende Änderungskosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

  13. ZAHLUNG

    1. Der Restzahlungsbetrag wird mit dem Abholtermin fällig.

    2. Bei Abholung erfolgt die Restzahlung unter Abzug der geleisteten An- & Teilzahlung.

    3. Sollte der Kunde die Schuhe nicht in der vereinbarten Frist abholen können, wird der Restzahlungsbetrag 2 Wochen nach Fertigstellung der Maßschuhe per Post oder E-Mail zur Gänze mit einem Zahlungsziel von 3 Werktagen in Rechnung gestellt.

    4. Zahlungen können in bar oder per Überweisung erfolgen.

    5. Bei verspäteter Zahlung berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basissatz der europäischen Zentralbank.

    6. Bei Rückbuchungen durch die Bank des Auftraggebers wird der Vorgang unverzüglich an ein Inkassounternehmen zur Bearbeitung weitergeleitet. Alle anfallenden Rücklastgebühren, eine Auslagenpauschale in Höhe von € 15,- sowie sämtliche Fremdkosten, z.B. Anwaltskosten und Verzugszinsen werden dem Auftraggeber berechnet. Die Auslagenpauschale wird nicht geltend gemacht, soweit der Kunde den Nachweis erbringt, dass ein Schaden nicht entstanden ist oder geringer ist als der Betrag in Höhe von € 15,-.

  14. AUFBEWAHRUNG ANBEZAHLTER ODER BEZAHLTER WARE

    1. Bei anbezahlter Ware, die nicht abgeholt wird, übergeben wir die Forderung nach der ersten Mahnung an eine Anwaltskanzlei / ein Inkassounternehmen. Sollte die Forderung nach sechs Monaten nicht ausgeglichen sein, stellen wir die Maßschuhe einem sozialen Zweck zur Verfügung. Ein Anspruch auf Ausgleich entsteht in diesem Falle nicht. Unberührt hiervon bleiben unsere Rechte, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

    2. Vollständig bezahlte Maßschuhe, die zur Abholung oder Korrektur in unserer Werkstatt vorliegen, senden wir nach Ablauf einer Frist von 3 Monaten ab dem vereinbarten Abholtermin ohne weitere Ankündigung und Passformgarantie unfrei per Spedition zu. Im Falle der Retournierung stellen wir die Maßschuhe einem sozialen Zweck zur Verfügung. Ein Anspruch auf Ausgleich besteht in diesem Fall nicht.

  15. VERSAND DER WARE

    1. In der Bekleidungsbranche ist es üblich, dass handgefertigte Maßschuhe zwecks Anprobe am Bestellort abgeholt werden, da Bestellort gleich Erfüllungsort ist.

    2. Ausschließlich bei Zweit- und Drittanfertigungen und/oder Folgeaufträgen kann die Zusendung der Maßschuhe gesondert vereinbart werden, wobei der Bestellort Erfüllungsort bleibt.

    3. Die Zusendung erfolgt auf Grund des Auftragswertes per Spedition.

    4. Sollten nach Zusendung der bestellten Maßschuhe eine oder mehrere Korrekturen notwendig sein, nehmen wir diese nur vor, wenn der Kunde das Produkt persönlich am Bestellort vorführt.

    5. Alle Zusendungen erfolgen per Nachnahme oder gegen Vorauskasse. Die Versandkosten trägt der Kunde. Bei nicht angenommener Lieferung durch den Kunden und erneuter Zusendung berechnen wir jede Zusendung gesondert.

  16. RÜCKTRITTSRECHT & KORREKTURRECHT

    1. Das Rücktrittsrecht gilt insbesondere nicht bei der Bestellung von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

    2. Der rechtliche Anspruch auf Nachkorrektur von Maßschuhen erlischt 3 Monate nach Auslieferung und/oder wenn die Maßschuhe 14 Tage getragen wurden.

    3. Es stehen uns rechtlich auch mehrere Korrekturen zu.

    4. Auch mehrere Korrekturen mindern nicht den Wert der Ware, Minderungsansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

    5. Der Auftragnehmer übernimmt keine Fahrtkosten für die Anreise(n) zu Korrekturen.

    6. Lässt der Kunde notwendige Korrekturen nicht von uns durchführen, übernehmen wir für die Qualität der Korrekturen keine Gewähr und kommen nicht für die Kosten der Korrektur auf.

  17. LEISTUNGSSHINDERNISSE

    1. Bei höherer Gewalt (etwa Krieg, Revolution, Unwetter oder politischen Umwälzungen) und bei sämtlichen sonstigen Umständen, die unsererseits nicht zu vertreten sind (etwa auch Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen oder äußere Betriebsstörungen) insbesondere auch bei Störung im betrieblichen Ablauf unserer Vorlieferanten, welche unsererseits nicht erkennbar waren und auch bei Transportschwierigkeiten des Vorlieferanten und bei Problemen in der Verbringung der Ware an uns, trotz sorgfältiger Auswahl des Frachtunternehmens, sind wir berechtigt, die Lieferung des Kaufgegenstandes bis zum Ablauf einer angemessenen Frist nach Beseitigung der Unmöglichkeit oder eines hierauf beruhenden Unvermögens hinauszuschieben.

    2. Ist ein Liefertermin datumsmäßig ausdrücklich vereinbart und kann er aus Gründen, die von uns zu vertreten sind, nicht eingehalten werden, so wird von uns eine Nachlieferfrist von 10 Wochen gewährt. Soweit die vorgenannte Nachfrist oder eine andere angemessene vom Käufer gesetzte Nachfrist fruchtlos verstrichen ist, hat der Käufer das Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag.

  18. QUALITÄT

    1. Als Schuhmachermeister legt der Produzent besonderen Wert auf hochwertigste Qualität und Verarbeitung. Deshalb werden unsere Arbeiten und Kontrollen mit höchster Sorgfalt vorgenommen. Leder ist ein lebendiger und vor allem natürlicher Werkstoff und kann sich trotz sorgfältigster Verarbeitung, auch unter Zugrundelegen gleicher Maße, aus vielerlei Gründen von Fall zu Fall anders verhalten. Es können daher geringe Abweichungen in Qualität, Farbe und Passform auftreten, die technisch unvermeidbar und Kein Mangel, sondern Zeichen der Echtheit des Werkstoffes Leder sind.

  19. BEANSTANDUNGEN

    1. Beanstandungen sind spätestens innerhalb 14 Tagen nach Empfang der Ware dem Auftragnehmer mitzuteilen. Nach Ablauf der Beanstandungsfrist brauchen keine Änderungen bzw. Ergänzungen vorgenommen zu werden.

    2. Handelsübliche oder geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe oder Passform können nicht beanstandet werden.

  20. EIGENTUMGSVORBEHALT

    1. Gegenüber Verbrauchern behält sich der Produzent bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises das Eigentum an der gelieferten Ware vor.

  21. ERFÜLLUNGSORT

    1. Erfüllungsort für alle Leistungen ist die Werkstatt – 4822 Bad Goisern, Untere Marktstraße 9.

  22. GERICHTSSTAND

    1. Gerichtsstand richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und ist der Sitz des Produzenten, wobei der Produzent überdies berechtigt ist, seine Rechte auch bei jedem anderen örtlichen und sachlich zuständigen Gericht geltend zu machen.

    2. Dieser Vertrag unterliegt österreichischen formellen und materiellen Recht.

(Stand August 2016)

“Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende, wirksame Regelung zu treffen.”

 

Datenschutz

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1. Allgemeines

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2. Betroffenenrechte

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Die betroffenen Personen können sämtliche Rechte durch ein Email an schwarz@dergoiserer.at oder durch persönliche Kontaktaufnahme (z.B. per Telefon oder direkt vor Ort) oder durch eine Mitteilung per Post  sowie auch über das Kontaktformular der Website ausüben.

Darüber hinaus haben Sie jederzeit das Recht, hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einzubringen. Die Kontaktdaten der Datenschutzbehörde lauten:

Österreichische Datenschutzbehörde
Wickenburggasse 8
1080 Wien
Telefon: +43 1 521 52-25 69
E-Mail: dsb@dsb.gv.at

3. Datenlöschung

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Gesetzliche/rechtliche Aufbewahrungspflichten oder vertragliche Verpflichtungen z.B. gegenüber Kunden aus Gewährleistung oder Schadenersatz oder gegenüber Vertragspartnern sind eine Grundlage die personenbezogenen Daten weiterhin zu speichern. (Art 6 Abs 1 lit c DSGVO – Grundlage der Rechtmäßigkeit der Verarbeitung: gesetzliche / rechtliche Verpflichtung)

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